Ab 1. Sept. 2023 werden die meisten Dienstleistungen der Swiss Collection Agency AG von der Collection Agency Switzerland AG, 8800 Thalwil, bis auf weiteres übernommen

Schweiz: 2 Milliarden Franken pro Jahr vernichtet!

Mittels einer Gesetzesänderung sollen Schuldner zu lasten der Gläubiger geschützt werden.

 Auf dem Altar des Datenschutzes sollen inskünftig nur solche Betreibungen ins Betreibungsregister ersichtlich sein, die auch fortgesetzt wurden. Damit wird eine für den Geschäftsverkehr zwischen Privaten unter sich und Firmen verheerende Entwicklung eingeleitet.

2009 wurden 2.53 Mio. Zahlungsbefehle zugestellt.  In den 3 Jahren danach sind sie jährlich um durchschnittlich 66’000 auf 2.73 Mio. angestiegen[1]. In der gleichen Zeit sind auch die Pfändungsvollzüge um durchschnittlich 40’000 auf 1.48 Mio angestiegen, wobei ihr Anteil an den Zahlungsbefehlen rel. konstant auf über 50% geblieben ist. Wenige Prozente davon führten schliesslich zum Abschluss des Konkursverfahrens mit der Folge, dass jährlich 2.2 Milliarden Franken an Verluste registriert wurden. Ein Mehrfaches davon wird durch Pfändungsverlustscheine und einfach durch weitere nicht bezahlten Schulden verursacht. Jahr für Jahr verlieren Private und Firmen Milliarden an hart verdientes Geld sang und klanglos. Diese Sicht des Problems scheint einige politischen Kreise und Konsumentenschutzorganisationen wenig zu kümmern. Sie haben Augen nur für den Schutz von Daten und für die – selbstverschuldete – Lage der Schuldner. Dass es auch eine andere Seite, nämlich jene der Gläubiger gibt, wollen sie ignorieren. Dass Politiker auf Stimmenfang sind, kann nachvollzogen nicht aber entschuldigt werden. Wenn aber Konsumentenschutzorganisationen nach Verheimlichung des Betreibungsregistereintrages rufen, dann erweisen sie allen anderen, zahlungswilligen, Konsumenten einen schlechten Dienst. Es geht nicht nur ums Treu und Glauben im Geschäftsverkehr sondern insbesondere um die Folgen, die sich durch die Nichteintragung einer laufenden Betreibung auf die ganze Wirtschaft einstellen würden. Bereits heute sind Betreibungsregistereinträge nach 3 bzw. 5 Jahren im Betreibungsregister nicht mehr ersichtlich. Damit wird dem Schutz des Betreibungsschuldners ausreichend Rechnung getragen. Sollen nun auch solche Betreibungen, die durch Rechtsvorschlag gestoppt oder Zahlung erfüllt wurden, nicht mehr ersichtlich sein, so wird die Wirtschaft wie folgt darauf reagieren:

Eine weitere schwerwiegende Folge ist sehr anschaulich aus den Zahlungsmodalitäten im Ausland ersichtlich. Insbesondere e-shops in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien etc. liefern nichts mehr auf Rechnung. Die Konsumenten sind gezwungen den Liefer- und Kaufgegenstandsversprechungen der Verkäuferin zu trauen und den Kaufpreis im voraus oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die Reklamation schlechter Ware häufen sich ständig. Der Konsument hat keine Chancen gerichtlich vorzugehen, weil er die Irrwege der Gerichte nicht kennt und weil das ganze Verfahren mühselig und kostspielig ist.

Treu und Glauben ist ein Grundprinzip des gesamten schweizerischen Rechtssystems. Ein Bürger hat das Recht zu wissen, mit wem er es zu tun hat. So wie der Auszug aus dem Strafregister auch zum Schutz der Bevölkerung (bspw. pädophile Lehrer) dient, hat das Betreibungsregister den Schutz des Gläubigers als Ziel. Es ist das effiziente wirtschaftliche Pendant zum Strafregister. Niemand würde wohl verlangen, dass ein Mantel des Schweigens über die Straftaten eines Verurteilten gelegt wird. Warum sollte nun dieser Mantel für Zahlungsschlendrians gelegt werden? Wer würden dann am Schluss die Folgen tragen? 



[1] Quelle: Bundesamt für Statistik, aktualisiert per 16.05.2013

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